- die Erstellung von Brandschutzkonzepten für Sonderbauten (nach §11 BauVorlVO / Saarland);
- Planung, Ausschreibung und baubegleitende Überwachung von Brandschutzmaßnahmen (Fachbauleiter Brandschutz) - auch Überwachung von Fremdplanungen
- die Erstellung von Brandschutzgutachten;
- die Erstellung von Brandschutznachweisen nach DIN 4102;
- die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN 23 601;
- die Erstellung von Alarm- und Feuerwehrplänen nach DIN 14095;
- Bewertung der brandschutztechnischen Maßnahmen von bestehenden Gebäuden (Konstruktive, technische, sowie organisatorische Maßnahmen);
- Beratung bezgl. Planung und Umsetzung brandschutztechnischer Maßnahmen für Neuplanungen und Umbauten;
- Fachliche Unterstützung bei Gefahrenverhütungsschauen sowie Brandschauen der Unteren Bauaufsicht;
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